Das Anschreiben an 52 Expert:innen
Antworten von Elon Musk und SpaceX-Mitarbeiter:innen
SpaceX
- Syndikus David Anderman, 14.10.2020
- „Ich wusste schon in der High School in Oakland, dass ich Anwalt werden wollte. Ich war in der Debattiergruppe und liebte es. Mein Vater war Anwalt und Prozessanwalt.“
- „An der University of Pennsylvania habe ich mich eigentlich auf Verfassungsrecht und den ersten Verfassungszusatz konzentriert.“
- „Wir haben die ganze Zeit mit unglaublich interessanten Dingen zu tun. Ich habe noch nie ein Unternehmen gesehen, das so auf eine Mission ausgerichtet ist wie SpaceX. Alle 8.000 Mitarbeiter, von oben bis unten, wissen, dass die Mission darin besteht, zum Mars zu gelangen.“
- „Elon sagte, sein Plan sei es, sich auf dem Mars zur Ruhe zu setzen und auf dem Mars zu sterben, nur nicht beim Aufprall.“
- „Wir wollen Kolonisten auf den Mars bringen. Unser Ziel ist es, alle zwei Jahre 1.000 Raumschiffe mit 100 Menschen an Bord zu entsenden. Wir fangen mit 100 an, dann ein paar hundert, dann 100.000, dann eine Million, bis wir eine wirklich nachhaltige Kolonie haben. Das wird noch zu meinen Lebzeiten geschehen. Schneller als Sie denken.“
- „Ich arbeite gerade an einer Verfassung für den Mars. Kein Land kann die Souveränität über Himmelskörper beanspruchen.“
- „Ich denke, SpaceX wird versuchen, unser eigenes Rechtssystem durchzusetzen. Ich denke, es wird interessant sein zu sehen, wie es sich mit der Kontrolle durch irdische Regierungen verhält. Ich denke, wir werden eine ziemlich wichtige Rolle dabei spielen, was funktioniert und welche Gesetze gelten.“ [Alle Zitate übersetzt aus dem Englischen]
- -SpaceX Terms, 2020
- „Für Dienstleistungen, die auf dem Mars oder auf dem Weg dorthin mit einem Raumschiff oder einem anderen Kolonisierungsraumschiff erbracht werden, erkennen die Parteien den Mars als einen freien Planeten an, auf dem keine irdische Regierung Autorität oder Souveränität über marsianische Aktivitäten hat. Dementsprechend werden Streitigkeiten durch Selbstverwaltungsprinzipien beigelegt, die in gutem Glauben zum Zeitpunkt der Besiedlung des Mars festgelegt werden.“
Rechtliche Grundlagen
- Weltraumvertrag von 1967
- Art. II: Der Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper unterliegt keiner nationalen Aneignung durch Beanspruchung der Hoheitsgewalt, durch Benutzung oder Okkupation oder durch andere Mittel.
- Art. III: Bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper üben die Vertragsstaaten ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht einschließlich der Charta der Vereinten Nationen im Interesse der Erhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit sowie der Förderung internationaler Zusammenarbeit und Verständigung aus.
- Art. VI: [...] Tätigkeiten nichtstaatlicher Rechtsträger im Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper bedürfen der Genehmigung und ständigen Aufsicht durch den zuständigen Vertragsstaat. [...]
- Art. VIII: Ein Vertragsstaat, in dem ein in den Weltraum gestarteter Gegenstand registriert ist, behält die Hoheitsgewalt und Kontrolle über diesen Gegenstand und dessen gesamte Besatzung, während sie sich im Weltraum oder auf einem Himmelskörper befinden. […]
- Art. IX: […] Hat ein Vertragsstaat Grund zu der Annahme, dass ein von einem anderen Vertragsstaat geplantes Unternehmen oder Experiment im Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper eine möglicherweise schädliche Beeinträchtigung von Tätigkeiten bei der friedlichen Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper verursachen könnte, so kann er Konsultationen über das Unternehmen oder Experiment verlangen.
- Charta der Vereinten Nationen
- Art. 1: Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
[…]
3. eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen; […]
- Art. 1: Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele: